2G-Plus-Regel gilt auch in der Verler Kleinschwimmhalle

Wenn die Verler Kleinschwimmhalle nach der Weihnachtspause am Montag, 3. Januar 2022, wieder öffnet, gilt auch hier die 2G-Plus-Regel. Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung erhalten Besucherinnen und Besucher nur noch Zutritt, wenn sie nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Dies wird am Einlass kontrolliert. Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 15. Lebensjahrs können das Bad zwar weiterhin ohne Impfung besuchen, aufgrund des Ausfalls der Schultestungen benötigen sie aber bis zum Ende der Weihnachtsferien ebenfalls einen Testnachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.