Gütersloh: Stadtbus, 3G-Nachweispflicht für Schüler während der Schulferien, Stichprobenhafte Nachweiskontrollen werden fortgesetzt

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Geändertes Infektionsschutzgesetz verlangt auch von Schülern 3G-Nachweis

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes müssen Schülerinnen und Schüler in den Schulferien bei der Benutzung des ÖPNV auch die 3G-Anforderung erfüllen. Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass Schülerinnen und Schüler nur während der Schulzeit regelmäßig in den Schulen getestet werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die älter als 6 Jahre sind, von Heiligabend an bis zum Schulferienende einen entsprechenden Nachweis mit sich führen müssen. Dabei gilt, dass der Test offiziell bestätigt sein muss; ein handelsüblicher Selbsttest reicht nicht aus.

Nachweiskontrollen auf Stadtbus-Linien zeigen Wirkung und werden fortgesetzt

Um die Einhaltung der 3G-Regel bei Fahrten mit dem Stadtbus sowie dem Shuttle sicherzustellen, werden die stichprobenhaften Kontrollen fortgesetzt. Damit kommt die Stadtbus Gütersloh GmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Alle beförderten Personen sind verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen offiziellen Testnachweis vorzulegen.