Kreis Gütersloh: Kontaktpersonen werden regelmäßig später positiv getestet, Appell – Schulkinder nicht freitesten

#Gütersloh. Der Kreis Gütersloh appelliert an alle Eltern von Schulkindern, ihre Kinder nicht nach fünf Tagen freizutesten. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche, die als Kontaktperson in der Schule oder als Haushaltskontakte in Quarantäne geschickt werden, sich nach fünf Tagen frei testen können, wenn sie symptomlos sind. Regelmäßig sei jedoch zu beobachten, dass die frei getesteten Kinder und Jugendlichen – kaum wieder zurück in der Schule – anschließend doch positiv auf das Virus getestet werden. Die Fünf-Tage-Regel entspreche nicht der Inkubationszeit und schütze nicht vor weiteren Infektionen, so Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung #Gesundheit. Eltern sollten ihre Schulkinder zehn Tage in Quarantäne belassen und auf das Freitesten verzichten. Zehn Tage beträgt die Quarantänedauer für Kontaktpersonen bei der #Deltavariante.