Spenden zur Weihnachtszeit

  • Mit den Tipps der Verbraucherzentrale NRW gelangt die Spende für wohltätige Zwecke in die richtigen Hände

Für viele Menschen ist die Weihnachtszeit nicht nur ein Anlass, seine Liebsten mit Geschenken zu beglücken, sondern auch für wohltätige Zwecke zu spenden. Die gut gemeinte Tat sollte jedoch gut durchdacht sein, damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird.

»Nicht jede Organisation, die für Spenden wirbt und verspricht, Gutes zu bewirken, ist auch seriös«, mahnt die Verbraucherzentrale NRW. »Wer mit einer Spende helfen möchte, sollte sich daher vorab gut über die jeweilige Organisation informieren.« Die Tipps der Verbraucherzentrale NRW bieten dabei Orientierung.

Vorschnelle Entscheidungen vermeiden

Vor allem die direkte Ansprache auf der Straße oder an der Haustür kann zu einer raschen und unbedachten Spende verführen. Wer eine Organisation nicht kennt und unsicher ist, wie seriös sie ist, sollte sich neben Informationsmaterial auch einen Überweisungsträger von der sammelnden Organisation geben lassen. So lässt sich die Entscheidung in Ruhe überdenken. Das gilt auch für die zahlreichen, über soziale Medien verbreiteten Spendenaufrufe. Dort tummeln sich etliche Organisationen, Vereine, aber auch Shops oder einzelne Personen, die vorgeben, sich für die die gute Sache zu engagieren. Die jeweiligen Bankverbindungen für eine Überweisung springen meist sofort ins Auge. Auch hier gilt: nicht voreilig spenden, sondern sich gut informieren.

Seriosität der Organisation prüfen

Eine seriöse Organisation offenbart in ihrem Geschäftsbericht, wofür das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben wird. Dort sollte klar stehen, wie viel in Verwaltung und Werbung fließt. Der größte Anteil sollte für den guten Zweck verwendet werden. Ist ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, ist dies ein Indiz für Glaubwürdigkeit. Eine eigene #Homepage ist hingegen kein Garant für die Vertrauenswürdigkeit einer Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können zwar vordergründig einen glaubwürdigen Eindruck erwecken, aber erst ein Blick ins Impressum verrät, wer hinter der Homepage steckt. Dort sollten konkrete Kontaktpersonen und eine Adresse genannt werden. Wer Zweifel hegt, sollte um weitere Informationen, wie Satzung oder Jahresbericht, bitten und nachschauen, was andere Quellen im Netz über die jeweilige Organisation und ihre Aktivitäten äußern.

Unabhängiges Spenden-Siegel

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an förderungswürdige Organisationen auf Basis einer jährlichen Prüfung ein Spenden-Siegel. Derzeit dürfen sich damit rund 230 überwiegend soziale Organisationen schmücken. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die mindestens seit zwei Jahren tätig sind und mehr als 25.000 Euro Gesamteinnahmen pro Jahr haben. Außerdem müssen sie sich selbst beim DZI für eine Prüfung melden und die Kosten hierfür zahlen. Kleinere Organisationen können dies oft nicht leisten. Wenn ein Verein in der DZI-Liste fehlt, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist hingegen garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und nachprüfbar ausweist, wie das gespendete Geld verwendet wird.

Spendenaufruf per Post

Wer einmal gespendet hat, erhält oft wieder Post. Außerdem nutzen Spendenorganisationen auch kommerzielle Adresshändler und beziehen Anschriften durch Preisausschreiben oder von Versandhändlern. Wer per Post um eine Spende gebeten wird, sollte auch hier die Glaubwürdigkeit der Organisation prüfen. Vorsicht ist geboten, wenn die Werbepost – statt Daten und Fakten zu liefern – allein auf Gefühle zielt. Emotionsgeladene Texte und Mitleid erregende Fotos sind Kennzeichen unseriöser Werbung. Glaubwürdig hingegen sind klare, aussagekräftige Informationen und authentische Fotos mit einem erkennbaren Bezug zum jeweiligen Spendenzweck und transparente Einblicke in die Spendenverwertung. Wer unerwünschte Werbebriefe erhält, kann sich per Widerrufsrecht gegen den Erhalt von weiteren Sendungen wehren.Â