Rietberg: Brandrückstände sind unbedenklich, Untersuchungen nach Großfeuer bei Procontour

Rietberg-Neuenkirchen. Die Rückstände im Umfeld des Großbrandes bei der holzverarbeitenden Firma Procontour am 30. November in Neuenkirchen sind nicht gefährlich. Das geht aus dem Abschlussbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hervor, der der Stadt Rietberg nun vorliegt.

Bei den abgewehten, verkohlten Brandrückständen handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Isolierschicht aus den Sandwich-Platten mit denen die Halle gebaut wurde. Diese hatten sich in östlicher Windrichtung massiv und weiträumig verteilt. Eine Sondereinheit des #LANUV hatte mehrere Proben der Brandrückstände genommen und diese eingehend untersucht. Das Ergebnis: »Die Messergebnisse der genommenen Proben zeigen, dass die Zusatzbelastung durch die Rauchgase und niedergeschlagenen Brandrückstände, bezogen auf die untersuchten Schadstoffe, unbedenklich ist.« Alle Messwerte bewegen sich im Rahmen beziehungsweise unterhalb der üblichen Hintergrundbelastung für NRW.

#Anwohner im Umfeld der Brandstelle waren zunächst aufgefordert, mit den Reinigungsarbeiten diesen Abschlussbericht abzuwarten. Sie können nun gefahrlos die niedergegangenen Brandrückstände entfernen und über den Hausmüll entsorgen. Mit Handschuhen oder mit Besen, Kehrschaufel oder Wasserschlauch können die Rückstände aufgesammelt und entfernt werden. Sichtbar verunreinigtes Obst und Gemüse sollte vorsorglich weggeworfen oder vor Verzehr zumindest sehr gründlich gewaschen, und – wenn möglich – geschält werden. Abfälle und Abwasser können über den Hausmüll und die Kanalisation entsorgt werden. Diese Maßnahmen empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Hintergrund

Die genommenen Proben wurden auf ihre Gehalte an polychlorierten Dibenzodioxinen und Dibenzofuranen (PCDD/F) polychlorierten Biphenylen (PCB) sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) analysiert.

  • Die Gehalte an PCDD/F und dl-PCB in den Brandrückstandsproben sind sehr gering und unterschreiten sowohl den Grenzwert der EU-POP-Verordnung für gefährliche Abfälle von 15 Mikrogramm TEQ pro Kilo um mehrere Größenordnungen als auch typische Gehalte von Straßenstaub.

  • Die vorgenannten Prüfwerte (Gesamt-PCB) werden von den in den untersuchten Materialproben gemessenen Werten von maximal 51 Mikrogramm pro Kilo deutlich unterschritten, so dass eine Anreicherung im Boden auf das Niveau dieser Werte nicht zu besorgen ist.

  • Im Hinblick auf die PAK-Belastung der verwehten Brandrückstände ist unter abfallrechtlichem Blickpunkt festzustellen, dass die ermittelte Konzentration von maximal 34,4 Mikrogramm pro Kilo (gleich 0,03 Milligramm pro Kilo) weit unter dem für NRW gültigen Abfallgrenzwert von 1.000 Milligramm pro Kilo liegt. Die Brandverwehungen stellen somit keinen gefährlichen Abfall im Sinne der einschlägigen Abfallregularien dar. Alle Boden-Prüfwerte werden sehr deutlich unterschritten (Gehalt an B[a]P in den Brandrückständen 1,1 Mikrogramm pro Kilo (0,0011 Milligramm pro Kilo), so dass durch die Partikeleinträge für die PAK eine Anreicherung im Boden auf dieses Niveau nicht zu befürchten ist.