Gigant als Nachbar, Anwohner wollte Funkmast im Wohngebiet nicht dulden

Berlin (ots)

Ein #Grundstückseigentümer war nicht damit einverstanden, dass in unmittelbarer Nähe seines Anwesens eine #Mobilfunkanlage errichtet werden sollte. Das bereits genehmigte #Bauvorhaben liege in einem reinen #Wohngebiet und sei den #Anwohnern angesichts seiner Dimensionen (30 Meter Höhe) nicht zuzumuten. Der Betroffene stellte vor #Gericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung, um den Baubeginn zu verhindern. Die #Richter entschieden nach Information des »Infodienstes Recht und Steuern« der LBS, dass die #Klage gegen die erteilte Baugenehmigung voraussichtlich keinen Erfolg habe und gaben dem Eilantrag deswegen nicht statt. Bei dem #Funkturm handle es sich um eine Nebenanlage im Sinne der Baunutzungsverordnung (wie etwa Bauten zur Strom-, Gas- oder Wasserversorgung), die auch in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sei.

  • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 B 369/21