Harsewinkel: ab dem 24. November 2021 Zutritt zum Hallenbad nur noch für Geimpfte und Genesene

Wer ab morgen das Harsewinkeler Hallenbad besuchen möchte, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Die entsprechenden Immunisierungsnachweise sind am Eingang vorzulegen.

Die ab morgen geltende 2-G-Regelung ist in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgelegt.