Verbraucherzentrale Bundesverband: Einwilligungsdienste wirksam gestalten

  • »vzbv« veröffentlicht Anforderungen des »vzbv« an die Rechtsverordnung des Bundes zu Einwilligungsdiensten

Am 1. Dezember 2021 tritt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (#TTDSG) in Kraft. Dieses enthält auch eine Regelung zu Diensten, mit denen Verbrauchern ihre Einwilligung in das Setzen von Cookies durch Websites und andere Telemedien verwalten können sollen. Die nähere Ausgestaltung dieser Regelung soll im Wege einer Verordnung des Bundes erfolgen, an die der Verbraucherzentrale Bundesverband (»vzbv«) Anforderungen aus Verbrauchersicht formuliert hat.

Die Rechtsverordnung sollte nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme, aber gleichzeitig auch möglichst einfache und kostengünstige Lösungen mit einer geringen technischen und organisatorischen Komplexität ermöglichen. Personal Information Management Systems können zwar in vielen Bereichen (wie der Forschung) hilfreich sein, allerdings sind hinsichtlich der Verwaltung von Cookie-Einwilligungen weitere Lösungen denkbar, die schlanker und datenschutzfreundlicher gestaltet werden könnten. Die Rechtsverordnung sollte daher für verschiedene Lösungsansätze offen sein sowie die Wirksamkeit, Datenschutzfreundlichkeit und Wettbewerbskonformität der Dienste sicherstellen.