Regelungen zu Preisangabe, Preisänderungen und Abrechnungsmodalitäten unwirksam.

#Zusatzgebühren für Standzeiten, Laden an fremden Ladesäulen (#Roaming) oder besonderen Ladeorten wie Flughäfen unzulässig.

Klares Signal an die Branche für mehr #Verbraucherschutz

Auf Klage der #Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das #Landgericht (LG) Karlsruhe der »#EnBW« Energie Baden-Württemberg AG die Verwendung von insgesamt sechs Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (#AGB) zum #Stromtanken an #Ladesäulen untersagt.

»Für uns ist das Gerichtsurteil in zweierlei Hinsicht ein großer Erfolg. Es schützt zum einen Verbraucher:innen vor unzulässigen Zusatzkosten und sorgt für Preistransparenz. Zum anderen stellt das Urteil klare Leitplanken für die wachsende Zahl von Ladetarifen auf«, unterstreicht Holger Schneidewindt, Jurist und Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Konkret erklärte das Gericht unter anderem die Vertragsbedingung für unwirksam, nach der Verbraucher die aktuellen Preiskonditionen an unterschiedlichen Stellen wie der EnBW-#App, an der Ladesäule oder auf der Webseite des Unternehmens selbst suchen müssen. Dies stellt nach Aussage des Gerichts einen Verstoß gegen das Gebot dar, unmittelbar vor Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise über wesentliche Vertragsumstände zu informieren.

Ebenso hatte sich der Energieversorger in zwei weiteren Klauseln das Recht vorbehalten, die geltenden Preise jederzeit zu ändern und bei der Rechnungsstellung auch einen Abrechnungsmodus anzuwenden, bei dem nicht nach Kilowattstunden abgerechnet wird. Darüber hinaus verwarf das LG Karlsruhe Zusatzgebühren für Standzeiten, die über den Ladevorgang hinausgehen, eine Roaming-Gebühr für das Laden an fremden Ladesäulen und für Ladevorgänge an »besonderen Orten« wie #Flughäfen.

»Das Urteil ist ein unübersehbares Stoppschild für Zusatzgebühren im Kleingedruckten. Es ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz, das die Akzeptanz der Elektromobilität als zentralen Baustein der Mobilitäts- und damit der Energiewende fördern wird«, erklärt Holger Schneidewindt.

#Regelungen #Preisangabe #Preisänderungen #Abrechnungsmodalitäten #NRW #NordrheinWestfalen