Seit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung gilt für die Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Verl aufgrund der derzeitigen Inzidenz im Kreis Gütersloh die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet: Nur wer nachweisen kann, dass er geimpft, getestet oder genesen ist, kann an den Sitzungen teilnehmen. Dies gilt auch für Zuschauerinnen und Zuschauer. Der Nachweis muss zu Beginn jeder Sitzung unaufgefordert vorgezeigt werden, bei einer vollständigen Impfung entweder durch Vorlage des Impfausweises oder eine entsprechende App. Der Nachweis über eine Genesung soll eine Infektion mit dem Coronavirus belegen, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wer weder durch eine Impfung noch durch eine Genesung immunisiert ist, muss einen bescheinigten negativen Antigen-Schnelltest oder negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Im Rathaus besteht keine Testmöglichkeit. Bei Betreten des Rathauses muss bis zum Sitzplatz ein medizinischer Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske getragen werden.