Bonn (ots) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Fehler bei der Unterstützung von Selbstständigen in der Corona-Krise eingeräumt. »Da hat die Bundesregierung zu spät reagiert. Das betrifft auch die Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen. Es hat bis zu den Neustarthilfen gedauert, bis das adäquat wurde«, sagte Heil im Sender »Phoenix« am Montag. Heil sprach sich für die Einführung eines »Sicherungsgeldes«Â aus, das Selbstständigen »analog zum Arbeitslosengeld unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit«Â bekommen könnten. »Aber das kann man nicht in Krisensituationen aus dem Boden stampfen. Da muss man dann mit Nothilfen arbeiten.«Â Nach der Krise müsse versucht werden, Sicherungslücken für Selbstständige, die es im Sozialstaat gebe, auch systemisch zu beheben.

Zur Finanzierung der Kosten der Corona-Krise sprach sich Heil indirekt für Steuererhöhungen für Besserverdienende aus. Spitzenverdiener würden noch länger einen höheren Beitrag zur Finanzierung der Krisenkosten leisten müssen, sagte er. Konkret warb Heil dafür, den Solidaritätsbeitrag, den etwa fünf Prozent der Bevölkerung nach wie vor zahlten, »in den Steuertarif zu integrieren«. Zudem helfe auch der international verabredete Mindeststeuersatz von 15 Prozent, damit Steuerdumping künftig vermieden werde.

Heil sprach sich in der Diskussionssendung »unter den linden«Â zudem gegen eine generelle Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre aus. Deutschland habe international bereits »eines der höchsten gesetzlichen Renteneintrittsalter«. Jetzt zu verlangen, eine Krankenpflegerin oder ein Lagerlogistiker könne bis 70 arbeiten, sei zynisch, »weil diese Menschen das nie erreichen werden«. »Das sind Rentenkürzungen«, sagte Heil, der stattdessen für flexible Ãœbergänge in den Ruhestand plädierte. Um das Rentensystem für die Zukunft zu stabilisieren, sei es notwendig, mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bekommen. »Das stabilste Fundament für eine tragfähige Alterssicherung, das ist am Arbeitsmarkt.«Â Die gesetzliche Rente solle auch künftig die tragende Säule der Altersvorsorge bleiben. Gegen zusätzliche betriebliche oder private Altersvorsorge, auch in Form von Aktien, sei als Ergänzung nichts einzuwenden.