Wiesbaden (ots) Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,1 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr – 2018 waren es 23,8 Millionen Tonnen. 40 Prozent dieser gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle (9,6 Millionen Tonnen). Weitere 28 Prozent waren Abfälle aus Abfall- und öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und industrielle Zwecke (6,7 Millionen Tonnen). Bei sechs Prozent der gefährlichen Abfälle handelte es sich um Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (1,4 Millionen Tonnen). Als »gefährlich« werden Abfälle bezeichnet, wenn sie Gefahrstoffe enthalten und damit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien oder chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle. Im Jahr 2019 wurden gut zwei Fünftel (41 Prozent beziehungsweise 9,7 Millionen Tonnen) des Aufkommens an gefährlichen Abfällen im Wirtschaftsbereich »Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen« erzeugt, gefolgt vom »Verarbeitenden Gewerbe« mit einem Fünftel (20 Prozent beziehungsweise 4,8 Millionen Tonnen) und der »Ã–ffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung« mit knapp einem Zehntel des Aufkommens (zehn Prozent beziehungsweise 2,5 Millionen Tonnen). Drei Viertel (75 Prozent beziehungsweise 18,0 Millionen Tonnen) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2019 von Primärerzeugern, bei denen der Abfall erstmalig anfiel. Ein Viertel der Abfälle (25 Prozent beziehungsweise 5,9 Millionen Tonnen) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Methodischer Hinweis Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Diese Abfälle müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. Weitere Informationen Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen 32151 in der Datenbank »Genesis-Online« verfügbar. Informationen über gefährliche Abfälle einschließlich einer Begriffsbestimmung und rechtlicher Grundlagen bietet auch das Internetangebot des Umweltbundesamtes.