Gütersloh (gpr). Der Rat der Stadt Gütersloh hat am 1. Juli 2021 einstimmig einen Härtefallfonds für Unternehmen und Kulturschaffende beschlossen, die besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Ziel ist es, mit einem Gesamtvolumen von 600.000 Euro die möglichst unbürokratische und schnelle finanzielle Unterstützung für in Gütersloh ansässige »haupterwerblich tätige Solo-Selbstständige und kurzbefristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten«, Klein- und Kleinstunternehmen zu gewähren. Die Unterstützung soll als ein lokaler Härtefallfonds insbesondere dort helfen, wo andere Hilfsprogramme nicht greifen. Anders als die auf die Kompensation von Fixkosten ausgerichtete Härtefallhilfe Nordrhein-Westfalen soll mit der Förderung die unmittelbaren und/oder mittelbaren Auswirkungen des pandemiebedingten Umsatz- und Gewinnrückgangs für die betroffenen Unternehmer abgemildert werden. Förderziel ist insoweit die teilweise Kompensation des pandemiebedingten Ausfalls des »Unternehmerlohns«. Hintergrund ist, dass gerade Klein- und Kleinstunternehmen sowie Kunst- und Kulturschaffende im Rahmen anderer Hilfsprogramme bisher keine oder lediglich verhältnismäßig geringe förderfähige Fixkosten in Ansatz bringen konnten, und dennoch erheblichen Gewinneinbußen ausgesetzt waren. Neben der Existenzsicherung der oben genannten Unternehmer und Kunst- und Kulturschaffenden soll die Härtefallhilfe Gütersloh den zuschussberechtigten Unternehmen zudem eine Perspektive für die künftige Entwicklung und einen dauerhaften Verbleib am (Kultur-)Standort Gütersloh geben. Die Antragstellung ist ab dem 5. Juli 2021 möglich. Weitere Informationen auf der städtischen Website unter www.haertefallfonds.guetersloh.de, auf der ab heute auch die Antragsformulare eingestellt sind.