Nordbad, Freibad in Gütersloh: Lockerungen gelten ab 15. Juni 2021

Am Dienstag, 15. Juni 2021, öffnen die Stadtwerke Gütersloh das Nordbad-Freibad, Kahlertstraße 70, mit weiteren Lockerungen für ihre Besucher. Grund dafür ist der stabil niedrige Inzidenzwert von unter 50. Einige Änderungen und strenge Hygieneregeln gelten weiterhin. Zu den Änderungen gehören unter anderem drei festgelegte Zeitfenster, in denen das Nordbad-Freibad für Badegäste geöffnet ist: Jeweils montags bis sonntags von 6 Uhr bis 9 Uhr, von 10 Uhr bis 14 Uhr sowie von 15 Uhr bis 19 Uhr. Maximal 250 Besucher dürfen sich künftig zur selben Zeit im Nordbad-Freibad aufhalten. Im Eingangsbereich herrscht Maskenpflicht, die Hände müssen bei Eintritt desinfiziert werden. Nach wie vor gilt überall im Freibad die Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern – auch auf den Rasenflächen, in den Duschen und Schwimmbecken. »Diese Saison wird in vieler Hinsicht anders sein«, fasst Marko Rempe, Bäderleiter bei den Stadtwerken Gütersloh mit Blick auf die festgelegten Infektionsschutz- und Sanierungsmaßnahmen zusammen. „»Sobald unser 50-Meter-Becken wieder öffnet, erhöhen wir die Besucherzahl auf 500 Personen. Fällt die Inzidenz stabil unter 35, öffnen wir das Nordbad-Freibad wieder für insgesamt 1.000 Gäste«, sagt Rempe.

Attraktionen und Liegewiese geöffnet

Gute Nachrichten für alle Badegäste: Schwimmen, Planschen und Spielen ist ab dem 15. Juni 2021 wieder erlaubt. Alle Attraktionen wie Kinderutsche, Planschbecken und Sprungturm und die große Liegewiese dürfen wieder genutzt werden.

Praktisches E-Ticket

Wer das Nordbad-Freibad besuchen möchte, muss sich im Vorfeld ein Online-Ticket kaufen. Die Vorteile: Das E-Ticket wird beim Einschecken gescannt und dient gleichzeitig der Covid-Kontaktpersonennachverfolgung. Damit entfällt das Einchecken per App oder Ausfüllen eines separaten Formulars. Alle Gäste werden mit dem E-Ticket registriert. Online-Tickets können bequem bis fünf Tage im Voraus gebucht werden. Auch eine Umbuchung des Tickets ist dadurch flexibel möglich. Bei den Zugangsvoraussetzungen orientieren sich die Stadtwerke streng an den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung: Für den Eintritt ist ein negativer Corona-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ gilt der vollständige Impfnachweis 14 Tage nach der zweiten Impfung oder die bestätigte Genesung einer Corona-Infektion.