Berlin (ots) Wer ein juristisches Problem hat und schnellen Rat braucht, kann heutzutage auch eine Sofort-Rechtsberatung per Telefon nutzen. Das RBB-Verbrauchermagazin »SUPER.MARKT« hat solche Anwalt-Hotlines in einer Stichprobe getestet und sich bei einem vermeintlichen Mietproblem beraten lassen. Die Juristen wurden um Expertise gebeten, was bei monatelangem Heizungsausfall in einer Mietwohnung empfehlenswert wäre. Alle Anwälte, die sich auf Nachfrage als Spezialisten für Mietrecht ausgaben, rieten zur eigenmächtigen Mietminderung. So könne man viel besser Druck auf den Vermieter ausüben und ihn zur schnellen Beseitigung des Mangels bewegen. Das steht im klaren Gegensatz zu Empfehlungen des Mietervereins, der dringend von einer eigenmächtigen Mietminderung abrät. Wiebke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, gegenüber SUPER.MARKT: "Wenn es um die Frage der Druckmittel geht, bin ich vorsichtig, denn man schießt mit der Mietminderung schnell über das Ziel hinaus." Sie empfiehlt, die Miete nicht leichtfertig selbst zu kürzen, sondern unter Vorbehalt weiter zu zahlen. Denn wer durch die eigenmächtige Mietminderung mit insgesamt zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, kann ohne weiteres gekündigt werden. In diesem Zusammenhang sind Empfehlungen, die SUPER.MARKT in der Stichprobe der Anwalt-Rechtsberatung bekommen hat, mehr als fragwürdig. Ein Anwalt erklärte eingangs, eine Mietminderung um 100 % sei in diesem Fall möglich, um dann auf Nachfrage den Wert auf 50 % abzusenken. Ein anderer Anwalt erwähnte gar nicht erst die Gefahr der fristlosen Kündigung durch den Vermieter beim Rückstand von zwei Monatsmieten. In allen Telefonaten bekam die Testerin drei komplett unterschiedliche Mietminderungshöhen vorgeschlagen. Sie schwankten zwischen 5 und 100 %. Eine telefonische Rechtsberatung sollte deshalb besser nur zur ersten Orientierung gelten, zumal die Zeit bei vielen der Anbieter klar begrenzt ist und die Beratung mit einer ausführlichen Konsultation im Anwaltsbüro nicht mithalten kann. Mehr Informationen: Montag, 07.06.2021 im rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT, 20.15 Uhr oder rbb-online.de/supermarkt