Vorerst werden für Mai 2021 keine Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung abgebucht. Seit Samstag, 24. April besteht im Kreis Gütersloh für die Kindertagesbetreuung das Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung. Die Kinder sollen nach Möglichkeit zu Hause betreut werden. Eine bedarfsorientierte Notbetreuung wird vorgehalten. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat angekündigt, zeitnah eine entsprechende Regelung für die Elternbeiträge herbeizuführen. Bis zum Vorliegen einer endgültigen Entscheidung setzt der Kreis Gütersloh die Einziehung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Mai 2021 zunächst aus. Diese Vorgehensweise stellt aber keine Vorwegnahme der Entscheidung in der Sache dar.