»In dieser schwierigen Zeit gibt es auch gute Nachrichten«, erklärt der heimische Landtagsabgeordnete Raphael Tigges. »Eine ist, dass für den von Bund und Land aufgespannten Rettungsschirm gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, aber auch freiberufliche Trainer und Trainerinnen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, antragsberechtigt sind.« Das hatte Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, am Freitag mitgeteilt. Der Hintergrund: Trotz ihrer Gemeinnützigkeit sind viele der 18.300 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen auch unternehmerisch tätig. Häufig, um den ideellen Tätigkeitsbereich mitzufinanzieren. In diesem unternehmerischen Bereich erleiden die Sportvereine mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes massive Einnahmeverluste. Dem stehen in vielen Vereinen Fixkosten gegenüber, wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten. Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur begrenzt Rücklagen bilden dürfen, können sie sehr schnell in Zahlungsschwierigkeiten und damit in Insolvenzgefahr geraten. Vor dem gleichen Problem stehen die zahlreichen Trainerinnen und Trainer sowie Ãœbungsleiterinnen und Ãœbungsleiter, die ihren Lebensunterhalt bei Sportvereinen verdienen. Durch die Einstellung des sportlichen Lebens und die Schließung sämtlicher Sport, Spiel- und Freizeitanlagen sind deren Einnahmemöglichkeiten schlagartig weggebrochen. »Auch die 358 Sportvereine im Kreis Gütersloh sowie ihre Trainer und Ãœbungsleiter können seit Freitagmittag bei Bedarf diese Hilfe beantragen«, sagt Tigges. »Unsere Sportvereine prägen ganz wesentlich unser gesellschaftliches Leben. Und ihre Trainerinnen und Trainer beziehungsweise Ãœbungsleiterinnen und Ãœbungsleiter bilden deren zentrales Rückgrat. Daher verdienen sie in dieser schwierigen Situation die Hilfe von Bund und Land.« Weitere Informationen sowie das Antragsformular zur Soforthilfe findet man im Internet unter wirtschaft.nrw/corona. Darüber hinaus besteht für Vereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de.