Gütersloh. Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss laut Landschaftsgesetz (LG) ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Auf dem Kennzeichen ist eine jährlich zu erneuernde Reiterplakette (Aufkleber) anzubringen. Der Kreis Gütersloh bietet den Versand der Plaketten als Abonnement an. Nicht mehr benötigte Abonnements müssen bis spätestens zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden, da ansonsten Verwaltungskosten entstehen, die der Kennzeicheninhaber zu tragen hätte. Die erstmalige Ausgabe eines Kennzeichens inklusive Reiterplakette kostet 39 Euro. Für die jährlich zu erneuernde Reiterplakette ist ein Betrag von 31 Euro zu entrichten. Ansprechpartner für die Neuausgabe der Kennzeichen, Verlängerung und Kündigung ist beim Kreis Gütersloh Anja Surmann, Telefon (05241) 85-2724.